Bei Verkauf und Vermietung von Immobilien sind seit dem Jahr 2008 Energieausweise verpflichtend. Sie sollen dem potentiellen Käufer oder Mieter Auskunft über den energetischen Standard des Gebäudes liefern.

Auch für Neubauten sind Nachweise zu führen, die prinzipiell nach dem gleichen Prinzip wie bei Bestandsbauten oder Sanierungen erfolgen.

   

       > Energiebedarfsausweis Beispiel:

          Neue Strasse 2 Tübingen

Wärmebrücken, d.h. Stellen am Gebäude, an denen aufgrund der Geometrie oder des Materials vermehrt Wärme abfließt, bedürfen der besonderen Betrachtung und Planung, um ihren Einfluß zu minimieren. Insbesondere die Gefahr der Schimmelbildung ist durch geeignete Maßnahmen auszuschließen.

In besonderen Fällen bietet sich eine Wärmebrückenberechnung an, z. B. bei Passivhäusern, bei bestimmten KfW-Förderprogrammen zum Effizienzhaus etc.

 

     

      > Wärmebrückennachweis Beispiel:

         K7 Ammerbuch- Entringen

Weitere Nachweise, wie z. B. zur Einhaltung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG)

o. ä., werden bei Bedarf oder auf Wunsch ebenso geführt.